Es gibt Situationen, auf die man sich nicht vorbereiten kann. Der Tod eines nahestehenden Menschen in der eigenen oder einer fremden Wohnung gehört dazu. Was dann folgt, ist eine Mischung aus Trauer, Bürokratie und praktischen Entscheidungen, die oft in kurzer Zeit getroffen werden müssen. Wer einen groben Überblick hat, was wann zu tun ist, kann zumindest auf der organisatorischen Ebene handlungsfähig bleiben.

Die ersten Stunden: Arzt, Polizei und Totenschein

Wird ein Todesfall in einer Wohnung entdeckt, ist der erste Schritt immer der Notruf. Auch wenn offensichtlich keine Rettung mehr möglich ist, muss ein Arzt den Tod amtlich feststellen und einen Totenschein ausstellen. Ohne dieses Dokument läuft nichts. Weder die Bestattung noch spätere Behördengänge sind ohne den Totenschein möglich.

Wenn der Tod unnatürlich erscheint oder die Umstände unklar sind, schaltet der Arzt die Polizei ein. Das ist kein Automatismus, passiert aber bei Anzeichen wie einer längeren Zeit zwischen Tod und Auffinden regelmäßig. In diesen Fällen wird die Wohnung vorübergehend als möglicher Tatort behandelt, was bedeutet: Nichts anfassen, nichts verändern, bis die Ermittler freigegeben haben. Diese Phase kann wenige Stunden dauern, in Einzelfällen auch mehrere Tage.

Fristen, die niemand auf dem Schirm hat

Der Totenschein muss dem Standesamt in der Regel innerhalb von drei Werktagen vorgelegt werden, damit der Sterbefall beurkundet wird. Das Standesamt stellt anschließend die Sterbeurkunde aus, von der man direkt mehrere beglaubigte Kopien bestellen sollte. Sechs bis zehn Exemplare sind keine Übertreibung, denn Banken, Versicherungen, das Nachlassgericht und die Rentenversicherung fordern jeweils ein Original.

Beim Nachlassgericht, das beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist, muss ein vorhandenes Testament innerhalb von einem Monat nach Kenntnis abgeliefert werden. Wer das versäumt, macht sich strafbar. Auch das Erbschaftsteuerfinanzamt ist zu informieren, wenn der Nachlass bestimmte Freibeträge überschreitet. Für Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro, für Ehepartner bei 500.000 Euro.

Die Wohnung: Mietrecht und Kündigungsfristen

War der Verstorbene Mieter, geht das Mietverhältnis zunächst auf die Erben über. Diese haben ein einmaliges Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des übernächsten Monats. Wer also im Oktober kündigt, ist zum 31. Dezember aus dem Vertrag raus. Gibt es keine Erben oder schlagen alle das Erbe aus, tritt der Vermieter in die Position des Nachlassgläubigers ein.

Bis die Wohnung geräumt und übergeben werden kann, laufen die Mietkosten weiter. Das ist ein häufig unterschätzter Punkt. Wer den Hausrat noch nicht gesichtet, Behördengänge noch nicht abgeschlossen und vielleicht noch eine Spezialreinigung zu beauftragen hat, braucht realistischerweise vier bis acht Wochen. Diese Zeit kostet Geld, und das Geld kommt aus dem Nachlass.

Wenn die Wohnung gereinigt werden muss

In Fällen, in denen der Tod erst Tage oder Wochen nach dem Eintreten entdeckt wird, ist die Wohnung in einem Zustand, den Angehörige weder selbst bewältigen können noch sollten. Biologische Rückstände, Gerüche und Verkeimungen machen eine professionelle Reinigung zwingend erforderlich. Unternehmen wie Tatortreinigung365 sind auf genau diese Situation spezialisiert und übernehmen die komplette Sanierung nach einem Todesfall, einschließlich der fachgerechten Entsorgung kontaminierter Materialien nach den einschlägigen Hygienevorschriften.

Die Kosten für eine solche Reinigung bewegen sich je nach Wohnungsgröße und Belastungsgrad zwischen 800 und mehreren tausend Euro. Wichtig: Diese Kosten sind Nachlassverbindlichkeiten und mindern die Erbschaftsteuer. Wer eine Rechnung hat, sollte sie aufbewahren. In manchen Fällen übernimmt auch die Hausratversicherung des Verstorbenen einen Teil der Kosten, sofern entsprechende Bausteine eingeschlossen sind.

Konten, Verträge und Abonnements

Mit dem Tod erlöschen nicht automatisch alle laufenden Verträge. Strom, Internet, Telefon, Streaming-Dienste und Zeitungsabonnements laufen weiter, bis sie gekündigt werden. Erben haften dabei grundsätzlich mit dem Nachlass, nicht mit dem eigenen Vermögen. Wer das Erbe ausschlägt, muss trotzdem nichts aus eigener Tasche zahlen, sollte aber unverzüglich handeln, damit keine unnötigen Kosten entstehen.

Bankkonten werden mit dem Todesfall nicht gesperrt, aber eingefroren, sobald die Bank informiert ist. Laufende Daueraufträge und SEPA-Lastschriften werden dann von der Bank je nach internem Verfahren behandelt. Es empfiehlt sich, die Bank möglichst früh mit einer Sterbeurkunde zu informieren und gleichzeitig die Erbberechtigung nachzuweisen, entweder durch einen Erbschein oder durch ein notariell beglaubigtes Testament.

Erbschein oder notarielles Testament: Was gilt wann?

Ein notarielles Testament reicht in vielen Fällen als Legitimation gegenüber Banken und Behörden aus, ohne dass ein Erbschein beantragt werden muss. Bei einem handschriftlichen Testament ist das anders. Hier verlangen die meisten Banken zusätzlich einen Erbschein, den das Nachlassgericht auf Antrag ausstellt. Das kostet Geld und dauert. Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert und liegen beispielsweise bei einem Nachlass von 100.000 Euro bei etwa 546 Euro.

Zur Orientierung eine grobe Übersicht der wichtigsten Schritte und ihrer Fristen:

Aufgabe Frist Zuständig
Totenschein beim Standesamt einreichen 3 Werktage Angehörige oder Bestatter
Testament beim Nachlassgericht abliefern 1 Monat Erben
Erbschaftsteuer anmelden 3 Monate Erben
Erbe ausschlagen (falls gewünscht) 6 Wochen Erben beim Nachlassgericht
Mietvertrag kündigen (Sonderkündigungsrecht) 1 Monat zum Monatsende Erben

Niemand geht gut vorbereitet in eine solche Situation. Wer sich dennoch einen Überblick verschafft und die wichtigsten Schritte kennt, kann zumindest verhindern, dass zu der persönlichen Belastung noch unnötiger bürokratischer Schaden hinzukommt. Im Zweifel hilft ein frühzeitiges Gespräch mit einem Fachanwalt für Erbrecht, das sich in komplexeren Fällen fast immer lohnt.

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